FAQs

Was ist ein vereidigter Übersetzer?

Ein vereidigter Übersetzer ist eine Person, die vom spanischen Außenministerium offiziell ermächtigt wurde, beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten anzufertigen.

Eine beglaubigte Übersetzung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Formales Layout: Die Übersetzung sollte klar und strukturiert sein, damit sie leicht mit dem Originaldokument verglichen werden kann. Es ist üblich, dass die Seiten der Übersetzung und des Originaldokuments nummeriert sind.
  2. Beglaubigungsvermerk: Die Übersetzerin oder der Übersetzer muss eine Erklärung hinzufügen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Diese Erklärung sollte am Ende des Dokuments erscheinen.
  3. Unterschrift und Stempel: Der beeidigte Übersetzer muss die Übersetzung mit seiner Unterschrift und seinem offiziellen Stempel versehen. Dieser Stempel enthält normalerweise Informationen wie den Namen des Übersetzers und seine staatliche Zulassungsnummer.
  4. Original und Kopien: Häufig wird die beglaubigte Übersetzung mit einer Kopie des Originaldokuments verbunden oder zumindest auf das Original verwiesen.
  5. Vertraulichkeit und Schutz: Der Übersetzer sollte die Vertraulichkeit des Dokuments wahren und es gegen unbefugte Veränderungen schützen.

Beglaubigte Übersetzungen in Spanien müssen mit einer Unterschrift und einem Stempel des vereidigten Übersetzers versehen sein und eine entsprechende Beglaubigungsformel enthalten. Außerdem muss das Dokument vollständig übersetzt und fest mit der Original- oder Kopiervorlage verbunden sein.

Nein. Ein vereidigter Übersetzer in Spanien darf nur für die Sprachkombinationen tätig sein, für die er vom Außenministerium offiziell zugelassen wurde – zum Beispiel Deutsch ↔ Spanisch. Andere Sprachen sind nicht erlaubt, es sei denn, er ist dafür ebenfalls vereidigt.

Das hängt vom Land und dem jeweiligen Verfahren ab. In vielen Fällen werden spanische beglaubigte Übersetzungen im Ausland nicht automatisch akzeptiert, da jedes Land eigene Regeln hat. Im Vereinigten Königreich etwa verlangen viele Stellen eine zertifizierte Übersetzung durch einen dort registrierten Übersetzer. Es ist deshalb wichtig, vorher bei der zuständigen Behörde nachzufragen, welche Art von Übersetzung anerkannt wird.

In diesem Fall wird eine in Spanien angefertigte beglaubigte Übersetzung in der Regel anerkannt. Spanische Konsulate und Botschaften im Ausland akzeptieren Übersetzungen von offiziell ernannten Übersetzern in Spanien, da sie Teil der spanischen Verwaltung sind. Trotzdem ist es sinnvoll, direkt beim jeweiligen Konsulat nachzufragen, ob nur spanische Übersetzungen oder auch lokale akzeptiert werden.

Woher weiß ich, ob ein Übersetzer ein vereidigter Übersetzer ist?

In Spanien kann man herausfinden, ob ein Übersetzer vereidigt ist, indem man die Liste der vereidigten Übersetzer und Dolmetscher („Intérpretes Jurados“) beim spanischen Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación) einsehen. Diese Liste ist öffentlich und kann online auf der Website des Ministeriums unter https://www.exteriores.gob.es/es/ServiciosAlCiudadano/Paginas/Buscador-STIJ.aspx durchsucht werden.

In der Regel nicht. Deutsche Behörden verlangen in den meisten Fällen Übersetzungen von in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzern. Es gibt aber Ausnahmen, vor allem bei konsularischen Angelegenheiten.

Nein, Übersetzer stellen keine Apostillen aus. Die Apostille wird von zuständigen öffentlichen Behörden, wie Gerichten oder Notariaten, ausgestellt. Falls Sie ein Dokument übersetzen lassen möchten, das apostilliert werden muss, müssen Sie zuerst das Dokument apostillieren lassen. Erst danach kann es vom Übersetzer übersetzt werden.

Ja, sofern die Übersetzung in Spanien verwendet wird oder eine spanische Behörde sie verlangt. Für österreichische oder schweizerische Behörden gelten jedoch deren eigene Vorschriften, weshalb man sich im jeweiligen Land erkundigen sollte.

Nicht automatisch. Viele spanischsprachige Länder haben eigene Regelungen für vereidigte Übersetzer. Eine in Spanien angefertigte Übersetzung kann anerkannt werden, muss aber gegebenenfalls legalisiert oder apostilliert sein.

Der Begriff „vereidigter Übersetzer“ und „beeidigter Übersetzer“ bedeuten in der Regel dasselbe: Es handelt sich um einen Übersetzer, der vor einem Gericht oder einer Behörde einen Eid geleistet hat, um die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzungen zu garantieren. Welcher Begriff verwendet wird, hängt vom Bundesland ab – in manchen Bundesländern sagt man „vereidigt“, in anderen „beeidigt“.

Ein beglaubigter Übersetzer ist kein offizieller Begriff an sich, wird aber oft verwendet, um auf einen vereidigten/beeidigten Übersetzer hinzuweisen, der Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift beglaubigt.

Ein offizieller Übersetzer ist ebenfalls kein geschützter Begriff. Er wird oft umgangssprachlich verwendet und kann sowohl einen beeidigten Übersetzer als auch einen allgemein anerkannten professionellen Übersetzer meinen. Wichtig ist, dass nur vereidigte/beeidigte Übersetzer in Deutschland rechtlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen.

Juristischer Übersetzer oder vereidigter Übersetzer?

Ein juristischer Übersetzer übersetzt rechtliche Texte mit Fachkenntnis, ist aber nicht zwingend vereidigt. Ein vereidigter Übersetzer hingegen kann amtlich beglaubigte Übersetzungen anfertigen – unabhängig vom Fachgebiet.

Eine beglaubigte Übersetzung wird benötigt, wenn ein offizielles Dokument (z. B. Zeugnisse, Urkunden) bei Behörden, Gerichten oder Institutionen eingereicht werden soll.

Eine Apostille ist erforderlich, wenn ein offizielles Dokument in einem anderen Land rechtsgültig verwendet werden soll, das dem Haager Übereinkommen beigetreten ist. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels.

Grundsätzlich darf ein vereidigter Übersetzer in Spanien nur eigene Übersetzungen beglaubigen. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, eine bereits vorhandene Übersetzung zu verwenden, sofern der Übersetzer diese vollständig überprüft, mit dem Original vergleicht und gegebenenfalls korrigiert.
Dies ist nicht üblich und wird nicht empfohlen, da der Übersetzer die volle Verantwortung für den Inhalt übernimmt.

Ja, in Spanien ist es möglich, eine beglaubigte Übersetzung elektronisch mit einer anerkannten digitalen Signatur zu erstellen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ja. Vereidigte Übersetzer in Spanien haften für den Inhalt und die Richtigkeit ihrer Übersetzungen und können sowohl zivil- als auch strafrechtlich belangt werden, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Fälschung.

Gibt es kostenlose Dolmetscher in Polizeistationen auf Mallorca?

Ja, ausländische Personen haben das Recht auf einen kostenlosen Dolmetscher in Polizeistationen, wenn sie die spanische Sprache nicht beherrschen.
Der Betroffene muss jedoch ausdrücklich mitteilen, dass er kein Spanisch spricht, und die Dolmetschunterstützung anfordern. Der Dolmetscher wird dann für die jeweilige Sprache (z. B. Deutsch, Englisch usw.) bereitgestellt, je nach Verfügbarkeit.

Neben beglaubigten Übersetzungen (auch wenn es nicht ganz korrekt ist, häufig als „offizielle“, „zertifizierte“ oder „rechtliche“ Übersetzungen bezeichnet) biete ich auch folgende Leistungen an:

  • Fachübersetzungen Spanisch ⇄ Englisch mit Spezialisierung auf Industrie, Medizin, Sport und Tourismus
  • Fachübersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch mit Spezialisierung auf Industrie, Medizin, Sport und Tourismus
  • Sprachmittlung und Dolmetschdienste für persönliche Begleitungen oder Veranstaltungen

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch fertige ich selbstverständlich selbst an – nach sorgfältiger Prüfung des Ausgangsdokuments.

Mit über 20 Jahren Berufserfahrung habe ich in zahlreichen Fachgebieten gearbeitet. Besonders fundierte Kenntnisse habe ich in folgenden Bereichen erworben:

Industrie

  • Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen
  • Industrielle Automatisierung
  • Energie- und Umwelttechnik
  • Bauwesen und Architektur
  • Fertigung und Produktionsprozesse
  • Arbeitssicherheit und Risikoprävention

Typische Dokumente:
Technische Handbücher, Baupläne, Produktspezifikationen, Datenblätter, ISO-Normen, Wartungsberichte, Sicherheitsvorschriften (SOPs), Ausschreibungen, technische Verträge, Industriekataloge

E-Learning

  • Lernplattformen (LMS: Moodle, Canvas usw.)
  • Betriebliche Weiterbildung
  • Akademische Inhalte (MINT-Fächer, Sprachen, Soft Skills)
  • Technische Schulungen
  • Digitale Inklusion und Barrierefreiheit

Typische Dokumente:
Skripte für Video- oder Audiokurse, Präsentationen, Prüfungen und Quizformate, interaktive Inhalte (SCORM, HTML5), Lehrer- und Schülerhandbücher, didaktisches Begleitmaterial, Plattformanleitungen, Zertifikate und Leistungsnachweise

Tourismus und Reisen

  • Kultur- und Abenteuertourismus
  • Hotellerie und touristische Dienstleistungen
  • Gastronomie und Weintourismus
  • Reisebüros und Veranstalter
  • Nachhaltiger Tourismus und Ökotourismus
  • Tourismusmarketing

Typische Dokumente:
Hotel- und Destinationswebseiten, Reisebroschüren, Beschreibungen von Sehenswürdigkeiten, Speisekarten und Weinkarten, Reiseprogramme, Dienstleistungsverträge, Werbematerial und SEO-Texte, Verhaltensregeln und Gesundheitsprotokolle

Sport

  • Profi- und Amateursport
  • Organisation von Sportveranstaltungen
  • Training und körperliche Vorbereitung
  • Sportmedizin und Rehabilitation
  • Sportausrüstung und -technologie
  • Olympische Spiele und Sportverbände

Typische Dokumente:
Sportreglements und Vorschriften, Trainingshandbücher, Sponsoringverträge, Pressemitteilungen und Interviews, Veranstaltungsprogramme, Webseiten von Teams und Verbänden, Schulungsmaterial für Trainer und Schiedsrichter, Sport-Apps (Fitness, Ernährung etc.)

Medizin und Gesundheit

  • Klinische Medizin: Diagnostik, Behandlungen, Fachgebiete (z. B. Kardiologie, Neurologie, Pädiatrie)
  • Pharmakologie und klinische Studien
  • Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Medikamenten
  • Tiermedizin: medizinische Unterlagen zu Tieren, Medikamenten, Ausrüstung
  • Medizinische Geräte: chirurgische Instrumente, Prothesen, Diagnosetechnik
Ich habe bereits die Übersetzung meines Dokuments – können Sie diese beglaubigen?

Viele meiner Kund:innen holen ihre Übersetzung gerne persönlich ab. Auf Wunsch kann ich die Übersetzung aber auch per Post zusenden (gegen Aufpreis). Alternativ ist der elektronische Versand mit digitaler Signatur möglich.

  • Königlicher Erlass 2555/1977 vom 27. August: Genehmigung der Satzung des Übersetzungs- und Dolmetschbüros des spanischen Außenministeriums
  • Anordnung vom 23. August 1999 zur Umsetzung des Königlichen Erlasses 1665/1991 in Bezug auf die Tätigkeit als beeidigter Übersetzer
  • Anordnung AEX/1971/2002 vom 12. Juli: Anforderungen und Verfahren zur Ernennung von beeidigten Übersetzern
  • Königlicher Erlass 2002/2009 vom 23. Dezember: Änderung der Satzung des Übersetzungs- und Dolmetschbüros
  • Anordnung AEC/2287/2012 vom 18. Oktober: Gebührenregelung für Prüfungen und Ausstellung der Ernennungsurkunde
  • Anordnung AEC/2125/2014 vom 6. November: Prüfungsmodalitäten für beeidigte Übersetzer
  • Organgesetz 4/2000 vom 11. Januar: Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und deren soziale Integration